Ein Initiator geschlossener Fonds hat zur Erfüllung der neuen gesetzlichen Anforderungen im Wesentlichen zwei Optionen: eigene KVG vs Service-KVG. Auf den folgenden Seiten finden Sie Erläuterung der entsprechenden Strukturen sowie eine SWOT-Analyse der Handlungsmöglichkeiten:
- Die Gründung einer eigenen Kapitalverwaltungsgesellschaft.
Das Emissionshaus führt selbst ein Erlaubnisantragsverfahren bei der BaFin zur Gründung einer KVG durch, die dann exklusiv die eigenen Produkte verwaltet. - Die Inanspruchnahme einer Service-KVG.
Das Emissionshaus wählt eine Service-KVG, die die Erfüllung der regulatorischen Anforderungen des KAGB sicherstellt.